Ihre Voraussetzungen

Sie verfügen über eine Immobilie in Deutschland in guter Lage. Eine gute Lage ist für uns in der Regel eine Großstadtregion mit funktionierendem und wertbeständigem Immobilienmarkt. In einigen Fällen können auch land- und forstwirtschaftliche Flächen in Frage kommen. 

Beispiele:

Auf diesem Grundbesitz haben Sie eine erst- oder zweitrangige, voll werthaltige Inhaberbriefgrundschuld im Grundbuch durch Beurkundung beim Notar eintragen lassen. Eine Inhaberbriefgrundschuld (§ 1195 BGB) ist eine nicht auf einen bestimmten Gläubiger oder den Eigentümer, sondern auf den jeweiligen Inhaber des Grundschuldbriefs lautende, verbriefte Grundschuld. Mit der Eintragung einer solchen Inhaberbriefgrundschuld haben Sie sich Ihr eigenes Wertpapier geschaffen und damit einen Teil des Wertes Ihres Grundbesitzes unkompliziert verkehrsfähig gemacht.

 

Halten Sie ein solches Inhaberpapier als Originalurkunde in Händen, können Sie dieses bei uns gegen ein Pfanddarlehen in Pfand geben und sind somit unser potentieller Kunde. Wir akzeptieren ausschließlich dieses besondere Inhaberpapier als Pfand. Die detaillierten Anforderungen an die Grundschuldbestellung erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. 

Inhabergrundschuldbrief
Muster eines Deutschen Inhabergrundschuldbriefes