Beispiel Immobilienmaklerin:

Die Immobilienmaklerin Susanne B. aus M. vermarktet  für ein älteres Unternehmerehepaar ein Wohnhaus im  Umland von M. Der Verkauf zieht sich jedoch hin. Gleichzeitig hat Susanne B. aber schon ein passendes Objekt für dieselben Kunden gefunden, die gerne nach M. in eine vorsorglich barrierefreie Wohnung ziehen möchten. Um die Chance zu nutzen und den Kaufvertrag für die Wohnung vor Verkauf des alten, bereits abgezahlten Hauses zum Abschluss zu bringen und damit ihren Provisionsanspruch zu sichern, vermittelt sie ihren Kunden einen Pfandkredit der WEP, der sehr schlank und unbürokratisch gegen eine Inhaberbriefgrundschuld auf dem alten Objekt ausgereicht wird. So lässt sich die benötigte Anzahlung für das neue Objekt problemlos für einige Monate zwischenfinanzieren, ohne dass die Kunden einen Teil Ihrer Wertpapiere steuerschädlich veräußern müssten. Die Hausbank des älteren Unternehmerehepaars hätte sich aufgrund des Lebensalters der Eheleute mit einer Finanzierung sehr schwer getan. Ein schöner Nebeneffekt für Susanne B.: Sie verdient sich eine zusätzliche Provision von WEP für die Vermittlung des Pfandkreditkunden. Im Ergebnis eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.